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Pflicht in jedem Auto – Verbandkasten

Auslandsbestimmung sowie gesetzliche Mitführpflicht in Deutschland: Der Verbandkasten ist, nach der STVO § 35 h seit 36 Jahren mit nun 37 Teilen Pflicht in jedem Auto. Was gehört alles nach DIN 13164 in den Verbandkasten?
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Von u.b. am 29.04.2009 um 08:34 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 1.514 views