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Recht: Wegen Sozialhilfe kein geringeres Bußgeld bei Verkehrsverstoß

Bei einem regelwidrigen Verhalten im Straßenverkehr darf niemand mit Milde rechnen. Auch Sozialhilfeempfänger erwartet ein Bußgeld, das sich bei Wiederholungstäter gar verdoppeln kann. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
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Von u.b. am 19.10.2010 um 07:46 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 521 views