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Rechts-fährt-vor-Links-Regel: Kein automatisches Rechts-vor-Links in Parkhäusern

Fahrbahnen auf großflächigen Parkplätzen und Decks in Parkhäusern gelten weder als Kreuzungen noch Einmündungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie dienen nicht dem fließenden Verkehr und
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Von u.b. am 12.04.2013 um 07:55 Uhr gespeichert unter Bußgeld-Newskommentieren » gelesen 1.466 views