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Erste-Hilfe-Kurs – Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar

Hilfe leisten – bis der Arzt kommt. Der Erste-Hilfe-Kurs sollte alle 5 Jahre aufgefrischt werden.

Um in einem Notfall richtig helfen zu können, wird empfohlen, sein Wissen etwa alle fünf Jahre in einem Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen und auf den neuesten Stand bringen. Wie die „Apotheken Umschau“ berichtet, stellten Notfallmediziner der Universität Würzburg fest, dass Kursteilnehmer im Schnitt 50 Prozent des Kursinhalts bereits nach zwei Jahren vergessen hatten. Hinzu kommt, dass es im Laufe der Zeit auch neue Erkenntnisse für eine richtige Hilfe gibt.

Prof. Peter Sefrin, Bundesarzt beim Deutschen Roten Kreuz: „Die Empfehlungen zur stabilen Seitenlage und zur Herzdruckmassage etwa wurden erst vor wenigen Jahren geändert.“ Notfallmediziner betonen immer wieder, wie wichtig das beherzte Eingreifen von Ersthelfern ist.
Für viele Menschen aber sind Unerfahrenheit und die Angst, etwas falsch zu machen, immer wieder Hinderungsgründe zu helfen. Dabei werde niemand zur Rechenschaft gezogen, wenn er etwas falsch mache, betonte Sefrin. Dagegen ist unterlassene Hilfeleistung strafbar. Quelle: www.autoreporter.net, Fröbelstraße 5c, 50767 Köln br


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