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EU-Führerschein und seine Widersprüche

Wir alle wissen: Wird ein Papier in einem EU-Staat anerkannt, so müssen es auch die anderen anerkennen. Voraussetzung ist beim EU-Führerschein, wie bei fast allen anderen Papieren auch, dass

der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs für 185 Tage seinen Wohnsitz im ausstellenden Land hatte und dass es in keinem anderen EU-Land Sperren gab bzw. die Sperrfristen abgelaufen sind.
So sagt es die 3.EU Führerscheinrichtlinie aus. Und diese gilt bis mindestens 2013. Soweit die schöne Theorie, denn dem entgegen steht die deutsche Fahrerlaubnisverordnung, insbesondere der §28, Abs.4 vom Januar 2009.
Aufgrund dieser „zweifelhaften“ Verordnung, die sich über das EU-Recht hinwegsetzt, wurde vielen deutschen Staatsbürgern, die mit einer EU-Fahrerlaubnis am Straßenverkehr teilnahmen, diese aberkannt und eingezogen. Weiter wurden ihnen strafrechtliche Konsequenzen angedroht.
Selbstverständlich reichten viele Betroffene dagegen Klage ein.
Die deutschen Gerichte entschieden in diesen Fällen sehr unterschiedlich. Jedoch zeichnet sich alles in allem eine Korrektur der ehemals gängigen Praxis ab. So werden die EU-Führerscheine nicht mehr grundsätzlich eingezogen und aberkannt. Dies erfolgt nur noch bei einem Verstoß gegen die EU-Verordnung.
Es sind folgende Dinge beim Erwerb einer EU-Fahrerlaubnis auf jeden Fall zu beachten:
• Der Bewerber muss am Tage der Prüfung seinen Wohnsitz seit 185 Tagen im ausstellenden Land haben.
• Es müssen alle Sperrfristen verstrichen sein.
• Im ausgestellten EU-Führerschein muss der der Wohnsitz im ausstellenden Land eingetragen sein, ebenso die Geburtennummer
• Sollte in Deutschland eine MPU angeordnet worden sein, so empfiehlt es sich auch eine MPU im ausstellenden Land vor einem von deutschen Behörden akzeptierten Gutachter abzulegen.
Sin diese Bedingungen erfüllt, so steht dem Erwerb und der Benutzung der EU-Fahrerlaubnis nichts mehr im Wege.
Viele Agenturen, wie beispielsweise ohne-mpu.com oder eu-fuehrerschein-cz.com beschäftigen sich seriös mit diesem Thema

Es empfiehlt sich die Agentur vor der Vertragsunterzeichnung genau in Augenschein zu nehmen. Es gibt an diesem Markt viele schwarze Schafe. Sollte die Agenturen Vorkasse verlangen oder nur über eine Handynummer, nicht aber über eine ordentlich Adresse verfügen, so sollte man die Finger davon lassen. Auch mehrere Anreisen sollten obligatorisch sein. Oftmals verschwindet das Geld auf Nimmerwiedersehen oder das Papier ist nicht rechtsgültig.
Agentur Struhar, Carsten Struhar
Blatenska 831/39, 43001 Chomutov 1


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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