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Eintreibung der EU-Bußgelder muss noch warten

Die geplante EU-weite Geldsanktionsvollstreckung kann nicht wie geplant zum 1. Oktober 2010 in Kraft treten.

Der Bundesrat kann frühestens Ende September dieses Jahres über das neue Gesetz abstimmen, da die Partei „Die Linke“ eine Genehmigung zu einem Berichterstattergespräch erwirken konnte. Das neue Gesetz sieht vor, dass Bußgeldstellen aus anderen EU-Ländern nicht bezahlte Geldbußen in Deutschland eintreiben lassen können.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist dies laut den Rechtsexperten der ARAG nur in Österreich möglich und auch nur ab einem Betrag von 25 Euro. Zukünftig sollen Bußgelder aus allen EU-Ländern in Deutschland vollstreckt werden können. mid/niza


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