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Verkehrsregeln für Radfahrer – Erhöhte Geschwindigkeit

Recht: Ist ein rasender Radfahrer bei einem Unfall für mögliche Schäden selbst schuld? Wer mit seinem Fahrrad zu schnell bergab fährt,muss bei einem Unfall

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für mögliche Schäden weitgehend selbst aufkommen. Selbst ein entgegenkommender Bus trägt nicht unbedingt die Verantwortung, obwohl diesem gemeinhin eine höhere Haftung zugeschrieben wird. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Urteil entschieden.
Im verhandelten Fall befand sich der klagende Biker mit seinem Rad faktisch in der Mitte der Straße, als ein Bus vor ihm auftauchte. Dessen Fahrer fuhr im Gegensatz zum Radler ordnungsgemäß rechts auf der Fahrbahn und nahm sofort, als er den herankommenden Raser bemerkte, vorsorglich den Fuß vom Gas. Die Gefahr einer Kollision zwischen dem Bus und dem Fahrrad bestand zu keinem Zeitpunkt. Trotzdem versuchte der erschrockene Biker ein Ausweichmanöver. Er war aber nicht mehr in der Lage das Rad zu beherrschen und geriet beim Bremsen ins Schleudern. Das Resultat: ein Sturz. Der Busfahrer sollte nun für den Schaden aufkommen. Schließlich habe der durch das Auftauchen des Busses verursachte Schreck unstreitig den Unfallablauf ausgelöst.
Dem widersprachen die Karlsruher Richter. Zwar bestehe laut höchstrichterlicher Rechtsprechung ein innerer Zusammenhang des Unfalls mit dem Betrieb des Busses auch dann, wenn – wie hier – die Ausweichreaktion des Radfahrers objektiv nicht erforderlich war. „Doch der betroffene Biker raste ja ungehemmt und noch dazu nahe der Mittellinie auf die abschüssige Linkskurve zu. Sein Fehlverhalten wiegt damit derart schwer, dass auch die aus der Größe des Fahrzeugs zweifellos resultierende höhere Betriebsgefahr des Busses dahinter weit zurücktritt“, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline. Zumal der Sturz des Radlers für den Fahrer des Busses unabwendbar war (OLG Karlsruhe, Az. 13 U 46/10). li/mid
Bildquelle:DVR


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