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Recht – Darf man Barfuß oder mit Flip-Flops ans Steuer?

Ist Autofahren mit Badelatschen, Flip-Flops, Sandalen oder gar barfuß verboten? Bei sommerlichen Temperaturen scheint es verlockend, nur mit Flip-Flops oder gar barfuß das Auto zu fahren; schließlich ist es nur eine kurze Fahrt zum nächsten Supermarkt oder zum nahe gelegenen See.

Auch wenn dies offiziell nicht verboten ist, sollte der Fahrer hiervon absehen. Es erhöht nämlich die Unfallgefahr.
Mit dem blanken Fuß kann nicht der gleiche Druck auf das Bremspedal ausgeübt werden wie mit Schuhwerk, was im Falle einer Vollbremsung von Nachteil ist. Außerdem muss das Auto bei einem Notfall oft schnell verlassen werden, so dass keine Zeit bleibt, die Schuhe anzuziehen. Und ist man selbst Unfallopfer, schützen Schuhe den Fuß vor Verletzungen. Die Sohlen leichter, offener Schuhe wie Flip-Flops rutschen schnell vom Pedal ab und die Riemchen der Sandalen können sich in den Pedalen verfangen. Statt mit leichter Schuhkleidung zu fahren, sollten Autofahrer deshalb immer ein bequemes Paar geschlossener Schuhe im Wagen griffbereit haben.
Bei einem Unfall droht sogar ein Bußgeld. Nach Angaben des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) werten die Gerichte dies nämlich als „unvereinbar mit den Pflichten eines sorgfältigen Autofahrers“. bp/mid Bildquelle: mid


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