Sie sind hier:   Startseite / Rettungsgasse verpflichtend für Kraftfahrer

Rettungsgasse verpflichtend für Kraftfahrer

Mit der sogenannten Rettungsgasse auf mehrspurigen Straßen gewinnen bei einem Verkehsunfall Einsatzkräfte wertvolle Zeit für Schwerstverletzte:

Seit dem 1.Januar 2012 ist es – wie seit den 1980er-Jahren in Deutschland – jetzt auch in Österreich für Kraftfahrer verpflichtend, eine solche Spur freizumachen. Das gilt auf Autobahnen, Schnell- und Autostraßen. In der Alpenrepublik werden Behinderungen von Rettungsfahrzeugen oder das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse mit Geldstrafen von bis zu 2.180 Euro geahndet.
Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) berichtet, sind Fahrer auf der rechten Spur verpflichtet, ihre Fahrzeuge ganz an den rechten Fahrbahnrand zu lenken. Fahrzeuge auf der linken Spur müssen an den linken Rand ausweichen. Unabhängig vom Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer ist jeder Fahrer dazu angehalten. ld/mid Bildquelle: ADAC


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben