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Punktereform – Neugestaltung des Flensburger Verkehrszentralregisters

Die heute von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer vorgestellten Pläne sorgen für mehr Transparenz des Flensburger Punktesystems.

Dies ist aus Sicht der Verkehrssicherheit zu begrüßen“, kommentiert der Präsident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Dr. Walter Eichendorf, die vom Minister präsentierten Eckpunkte zur Reform des Verkehrszentralregisters (VZR). Das derzeitige Regelungsdickicht sei besonders mit Blick auf die Tilgungsfristen für den Laien nur schwer durchschaubar. Auch für Behörden und Gerichte seien die immer komplizierteren Berechnungsvorschriften im Rahmen von Tilgungshemmungen und Überliegefristen nur schwer zu handhaben.
Der Hauptzweck des Punktesystems besteht darin, besonders auffällige Kraftfahrer zu identifizieren, auf eine Verbesserung der Fahreignung hinzuwirken sowie ungeeignete Kraftfahrer aus dem Verkehr zu ziehen. „Die Pläne für das neue ‚Fahreignungsregister‘ haben das Potenzial, dem auffällig gewordenen Fahrer durch mehr Verständlichkeit eine größere Lernchance zu ermöglichen“, stellt Dr. Eichendorf fest. Wichtiger sei allerdings aus Sicht der Verkehrssicherheit, dass das neue System keine günstigere Bewertung von groben Verkehrsverstößen und keine Besserstellung für Mehrfachtäter bringe. In diesem Zusammenhang komme den Tilgungsfristen besondere Bedeutung zu: „Es ist wichtig, dass die wegfallende Tilgungshemmung durch ausreichend lange Fristen kompensiert wird“, so Dr. Eichendorf.
Begrüßenswert ist aus Sicht des DVR zudem die „Entrümpelung“ des Punktesystems, denn künftig sollen nur noch für die Verkehrssicherheit relevante Tatbestände erfasst und bewertet werden.
Darüber hinaus soll es künftig keine Möglichkeit mehr geben, durch freiwillige Teilnahme an einem Spezial-Seminar eine Punktereduzierung zu erhalten. Hierzu stellt der DVR-Präsident fest: „Das neue System muss weiterhin ein Seminar für Punkteauffällige als Interventionsmaßnahme enthalten, das dazu beitragen kann, das Verkehrsverhalten positiv zu beeinflussen.“ Wenn die Rabatt-Regelung entfalle, müsse ein solches Seminar als Pflichtmaßnahme für Mehrfachtäter vorgesehen werden. Eine solche Interventionsmaßnahme sei für den DVR ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Gesamtreform.
Außerdem begrüßt der DVR, dass der Bundesverkehrsminister keine Amnestie für Verkehrssünder beim Übergang auf das neue Punktesystem plant. Ein Streichen des bisherigen Punktekontos würde das Bemühen um Regelakzeptanz in der Bevölkerung konterkarieren. Die Absicht des Bundesverkehrsministers, Bürger und Verbände in einem umfassenden Prozess an der Diskussion um das neue Punktesystem zu beteiligen, wird vom DVR ausdrücklich unterstützt: „Eine von einer breiten Mehrheit in der Bevölkerung getragene Reform wird von den Verkehrsteilnehmern besser angenommen und dient der allgemeinen Regelakzeptanz“, zeigt sich Dr. Eichendorf optimistisch. dvr.de


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