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Frankreich – Alkoholtester Pflicht auch für Touristen

Ab 01. Juli 2012 muss bei Autofahrten nach Frankreich ein Einweg-Alkostester mitgeführt werden. Wenn nicht, wird ein Bußgeld fällig. Wie der Automobil-Club Verkehr (ACV) berichtet, gilt diese Vorschrift auch für Touristen, die das Land mit Auto, Wohnmobil oder Motorrad bereisen. Nach Ablauf einer Eingewöhnungsphase, die bis

zum 31. Oktober 2012 gelten soll, wird bei Zuwiderhandlungen ein Bußgeld von elf Euro fällig. Der Einweg-Ethylotest soll zwischen einem Euro und 1,50 Euro kosten, ist unbenutzt zwei Jahre lang verwendungsfähig und wird in Apotheken, Diskotheken und Tankstellen erhältlich sein.
Bei dieser Regelung handelt es sich, wie der ACV erfuhr, um eine ausschließlich auf Frankreich bezogene Maßnahme, mit der die ständig steigende Zahl von Alkoholunfällen reduziert werden soll. In Deutschland ist Ähnliches zumindest derzeit nicht geplant. tl/mid
Bildquelle: ACV


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