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Oster-Urlaubsfahrt – Ist der alte Führerschein noch gültig?

Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen scheckkartengroßen EU Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen:

Viele Deutsche brechen bereits an diesem Wochenende in die Urlaubs-regionen der EU-Länder, z. B. Österreich, Italien, Frankreich, Polen etc., auf. Für die Fahrt mit dem Kfz gilt es einiges zu beachten. Neben Warnwesten, vollständigen
Verbandskasten, etc., sollte der Urlauber Kfz-Papiere und Führerschein bereithalten.
Leider kommt es häufig bei Verkehrskontrollen im europäischen Ausland vor, dass die
alten grauen oder rosafarbenen Führerscheine beanstandet werden, warnt Siegfried Karle,
Präsident der Heilbronner Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. Viele ausländische Polizisten beanstanden zu Unrecht dieses Dokument und verhängen
in manchen Fällen sogar Bußgelder. Nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG
haben sich die Mitgliedsstaaten jedoch dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten
Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der graue oder rosafarbene
Führerschein.
Autofahrern, die im europäischen Ausland unterwegs sind und noch nicht über einen
scheckkartengroßen EU-Führerschein aus Plastik verfügen, wird empfohlen, den
entsprechenden Textauszug der EU-Entscheidung in der jeweiligen Landessprache
mitzunehmen und ihn bei auftretenden Schwierigkeiten bei der Führerscheinüberprüfung
vorzuzeigen, rät Siegfried Karle weiter. www.geldundverbraucher.de
Einen Textauszug, der in mehreren Sprachen abgefasst ist, kann kostenlos online bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abgerufen werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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