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Bei Autokorsos Vorsicht walten lassen

Was ist erlaubt und ab wann riskiert man Bußgelder? Hupende Autokorsos rollen nach Siegen der deutschen Fußball-Nationalmannschaft wieder durch unsere Innenstädte. Immer häufiger finden bei

großen Turnieren wie der EM solche automobilen Jubelarien statt. Eigentlich sind diese Korsos laut der Experten der Zurich-Versicherung als „unnützes Auf- und Abfahren in geschlossenen Ortschaften“ nicht erlaubt. Doch wenn sich alle an die Spielregeln halten, drückt die Polizei meist ein Auge zu.
Die Freude über den Fußballsieg setzt weder Verkehrsregeln noch Haftungsgrundsätze außer Kraft. Alkohol am Steuer, Rasen, Fahren ohne Gurt und gefährliche Manöver sind tabu. Das Fahrzeug darf nicht mit jubelnden Fans überladen werden, sonst erlöschen Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz. Anders als die bei Polizei oder Stadtverwaltung angemeldeten Autokolonnen genießen Fan-Korsos keine Sonderrechte: Ist die Ampel rot, muss gestoppt werden, auch wenn das den Verbund auseinander reißt. Wer mit dem Oberkörper aus dem Seitenfenster lehnt, auf den Sitzen steht oder bei einem Cabrio auf dem Verdeckkasten sitzt, riskiert nicht nur Verletzungen, sondern auch noch ein Bußgeld. Schadensersatzansprüche an Dritte reduzieren sich dann zudem um ein eigenes Mitverschulden. Und wer im Fan-Trubel etwas beschädigt, muss auch für den Schaden aufkommen. Auf den Kosten für Schäden am eigenen Fahrzeug, deren Verursacher nicht mehr zu ermitteln ist, bleibt der Halter sitzen. Doch ist jemand Kasko versichert, tritt laut GDV diese ein. tm/mid Bildquelle: ACE

Infos rund um Bußgelder und Führerscheinentzug:
Verkehrsregeln von A bis Z
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Bußgeld


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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