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Gurtpflicht – Auch auf der Rückbank angurten

Gurtpflicht auch auf der Rückbank: Nach Paragraf 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jeder Verkehrsteilnehmer die Pflicht, vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen, sonst

droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 Euro.
Ein großes Gefährdungspotential geht von nicht angeschnallten Personen auf der Rückbank eines Automobils aus. Ein Crashtest des ADAC zeigt, dass es besonders in Kleinstwagen bei den vier Insassen zu Kopf- und Nackenverletzungen kommen kann, wenn der Wagen auf ein feststehendes Hindernis trifft. Im Versuchsaufbau soll sogar der Fahrer-Airbag beim Aufprall geplatzt sein, als der unzureichend gesicherte Mitfahrer vom Rücksitz auf die angeschnallte Fahrerin geschleudert wurde. Eine Anlegefaulheit der Sicherheitsgurte auf den hinteren Sitzen hat auch die Sachverständigenorganisation Dekra in einer bundesweiten Untersuchung bei 20.000 Fahrzeugen festgestellt. map/mid Bildquelle: DVR


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