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Schadenabwicklung bei Mietwagenkosten

Richtungsweisendes Urteil des OLG K?ln zur praktikablen Schadenabwicklung bei Mietwagenkosten. Das OLG K?ln hat am 02.03.2007 mit seinem Urteil (19 U 181/06) richtungsweisend ?ber den schon seit Jahren herrschenden Streit der Erstattungsf?higkeit unfallbedingter Mietwagenkosten entschieden. Damit hat der 19. Senat des OLG K?ln den Weg f?r eine praktikable Schadenabrechnung von Mietwagenkosten er?ffnet und so die Forderung des BGH nach einem generellen pauschalen Aufschlag realisiert und viele Unsicherheiten beseitigt.

Das OLG K?ln weist in der Entscheidung ausdr?cklich auf die Ergebnisse der vom Verkehrsgerichtstag 2006 angeregten Gespr?che zwischen dem Bundesverband der Autovermieter (BAV) und dem Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) hin, die insbesondere mit dem Ziel gef?hrt wurden, unn?tige Rechtstreite in Zukunft zu vermeiden.

Der BAV unterst?tzt diese Entwicklung und geht davon aus, dass nun im Interesse aller Beteiligten die schadenrechtliche Abwicklung von Mietwagenkosten nach Verkehrsunf?llen wieder auf eine sachliche Ebene verlagert werden kann.

Durch das Urteil des 19. Senats sind hierzu praktikable Richtlinien gesetzt , welche die bisher strittige Auseinandersetzung zwischen Versicherern und Autovermietern beenden k?nnen.

Unstreitig ist, dass bei der Vermietung von Unfallersatzfahrzeugen grunds?tzlich ein h?herer Kosten- und Risikoaufwand anf?llt, als bei anderen normalen Vermietvorg?ngen. Das OLG K?ln hat entschieden, dass die h?here Leistung als erforderlicher Herstellungsaufwand anzusehen ist. Der Senat h?lt generell einen Aufschlag in H?he von 20% auf den Normaltarif laut Schwacke-Mietpreisspiegel f?r Mehrleistungen und Risiken nach Verkehrsunf?llen f?r gerechtfertigt. Dar?ber hinaus sind die angefallenen Nebenkosten laut Schwackeliste zu ber?cksichtigen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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