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Fahruntüchtig: Krankheit schützt vor Strafe nicht

Krankheit sch?tzt vor Strafe nicht – Diabetiker m?ssen als Verkehrsteilnehmer die Gefahr von Unterzucker kennen. ?rzte m?ssen Typ-2-Diabetiker dar?ber aufkl?ren, unter welchen Umst?nden sie durch die Therapie einen Unterzucker erleiden k?nnen und dadurch im Stra?enverkehr fahrunt?chtig werden.

F?r den Patienten kann es strafrechtliche Folgen haben, wenn er dies nicht ber?cksichtigt, warnt die „Apotheken Umschau“. „Wer bei bekanntem Risiko wegen Unterzuckerung jemanden verletzt, macht sich strafbar“, erkl?rt der Berliner Fachanwalt Professor Christian Dierks. Dasselbe gilt f?r ?rzte, die ihre Patienten nicht auf diese Gefahr hinweisen.

Das Gesundheitsmagazin „Apotheken Umschau“ 4/2007 B liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
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Ruth Pirhalla
Pressearbeit
Tel.: 089 / 7 44 33-123
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E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de


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