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StVO schreibt vor: Ausreichend Wischwasser mit entsprechendem Frostschutz

In der kalten Jahreszeit sorgen nicht nur Eis und Schnee auf den Straßen zu erhöhter Unfallgefahr im Straßenverkehr. Auch verschmutzte Autoscheinwerfer und Rückleuchten stellen durch ihre eingeschränkte Leuchtkraft ein nicht zu unterschätzendes Sicherheitsrisiko dar.

Der Fahrer erkennt so erst mit einer Verzögerung die Gefahrensituation, so dass die erforderlichen Ausweich- oder Bremsmanöver oft zu spät kommen . Gerade bei Dunkelheit oder Nebel sind saubere Frontscheinwerfer und Rückleuchten überlebenswichtig“, warnt Torsten Hesse vom TÜV Thüringen. Daher ist regelmäßige Säuberung angesagt.
Und neben der Beleuchtung sollten Autofahrer auch den Füllstand der Scheibenwaschanlage regelmäßig kontrollieren. „Ausreichend Wischwasser mit entsprechendem Frostschutz schreibt die StVO sogar explizit vor. Aufgrund von Schmuddelwetter steigt erfahrungsgemäß der Verbrauch an Wischwasser.“ Zur Sicherheit empfiehlt es sich, insbesondere auf längeren Fahrten einen Ersatzkanister einzupacken. Gesetzlich vorgeschrieben ist es auch, die Kennzeichen sauber zu halten. Diese müssen stets gut erkennbar sein. mid/ts


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