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Zahlt die Autoversicherung

Mit Flip-Flops ans Steuer? Bei den derzeit warmen Witterungsbedingen kommen ganz spezielle Fragen auf. Zahlt die Autoversicherung auch dann, wenn die Fahrerin oder der Fahrer beim Unfall Flip Flops trug?

In dem Zusammenhang weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) darauf hin, dass die Leistungen der Kfz-Versicherung nicht abh?ngig vom Schuhwerk sind. Diese Versicherung des Unfallverursachers zahlt den Schaden des Unfallopfers nat?rlich immer  egal welche Fu?bekleidung der Verursacher trug.

Allerdings kann die Vollkaskoversicherung f?r den Schaden am eigenen Fahrzeug unter Umst?nden dann die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrl?ssigkeit Ursache des Schadens war. Grob fahrl?ssig ist, wenn ganz naheliegende ?berlegungen nicht angestellt werden und selbst das nicht beachtet wird, was jedem mit gesundem Menschenverstand klar sein m?sste. Allein das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren bedeutet wohl kaum ein so schwerwiegendes au?er Acht lassen der ?blichen Sorgfalt.

Die Pflichten der Autofahrer regelt beispielsweise ? 23 Absatz 1 der Stra?enverkehrsordnung (StVO): „Der Fahrzeugf?hrer ist daf?r verantwortlich (…), dass das Fahrzeug (…) sowie die Ladung und Besetzung vorschriftsm??ig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“ Um die Frage, ob zur vorschriftsm??igen Besetzung bestimmtes Schuhwerk geh?rt, wurde im Rahmen von Bu?geldverfahren bereits gestritten. Nicht verhandelt wurde, ob der Verzicht auf feste Schuhe eine grobe Fahrl?ssigkeit darstellt, die eine Leistungsverweigerung des Kfz-Versicherers rechtfertigt.

Allerdings sollten Autofahrer im eigenen Interesse m?glichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsman?vern sicheren Halt bieten. Unf?lle und Verletzungen k?nnen so oftmals vermieden werden. Berufskraftfahrer sind ?brigens gem?? der f?r sie geltenden Unfallverh?tungsvorschriften der Berufsgenossenschaften verpflichtet, beim Fahren festes, den Fu? umschlie?endes Schuhwerk zu tragen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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