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Wer zahlt für die Reparaturkosten von Parkschäden?

Nur jeder zweite Pkw-Besitzer lässt seinen Parkschaden in der Werkstatt beheben, so das Ergebnis einer Umfrage.

Rund die Hälfte der Befragten gibt Fahrerflucht als Grund an.
Der Verursacher ist unbekannt und der Autobesitzer scheut die hohen
Reparaturkosten. Da hilft der DEVK-Parkschadenschutz: Beule weg für
nur 50 Euro – ohne Rückstufung!

Für Autofahrer, die nicht länger zähneknirschend auf den Kosten
von Beulen und Kratzern sitzen bleiben wollen, gibt es den
DEVK-Parkschadenschutz für Pkw: Er ist beim Teilkaskoschutz Kasko
Komfort inklusive und wirkt sich nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt
aus! Jedes Jahr können Autofahrer das Angebot einmal für einen
Schaden an einem Karosserie-Bauteil in Anspruch nehmen und zahlen
pauschal nur 50 Euro – unabhängig davon, wie hoch die vereinbarte
Selbstbeteiligung ist. Der Schaden wird dann im
„Smart-Repair“-Verfahren in einer der über 600
A.T.U-Meisterwerkstätten repariert. Als erste und einzige
Versicherung bietet die DEVK in dieser Form Versicherungsschutz für
solche Reparaturen mit „Smart- Repair“ an – ohne Rückstufung!

Mit diesem Angebot kommt die DEVK einem wichtigen Kundenwunsch
nach: Ein Drittel der Autofahrer verzichtet wegen der hohen
Reparaturkosten auf die Behebung von Parkschäden. Das Kostenargument
ist zwar der entscheidende Hinderungsgrund, aber keineswegs der
einzige. Zum Beispiel lässt jeder vierte Halter den Schaden
unrepariert, weil er das Auto als Gebrauchsgegenstand betrachtet.
Auffällig dabei: Immerhin jeder dritte Mann sagt, dass es auf einen
Kratzer mehr nicht ankomme. Unter den befragten Frauen ist hingegen
nicht einmal jede Fünfte dieser Ansicht. Auch das Alter des Fahrzeugs
spielt eine Rolle. So meinen rund 28 Prozent der Regulierungsmuffel,
dass sich die Reparatur nicht lohnen würde. Fast 60 Prozent der
Fahrer unter 30 Jahre verzichten bei Parkschäden auf den Gang zur
Werkstatt. Unter den Pkw-Besitzern über 60 Jahre unterlässt dagegen
nur jeder dritte die fachmännische Schadenregulierung.
DEVK


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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