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Alkoholkontrolle: Innenminister wollen Röhrchen statt Nadel

Pusten statt Pieksen bei Alkoholkontrollen im Straßenverkehr ist die neue Devise der Länder-Innenminister.

Sie unterstützen bei ihrer Konferenz am 7. Dezember 2007 in Berlin einen entsprechenden Vorschlag des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf bei ihrer Konferenz am 7. Dezember 2007 in Berlin.

Seine Begründung: „Eine Blutprobe ist immer auch ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, der sich heute vermeiden lässt“. Der Atemalkoholtest sei heute genauso zuverlässig, und jeder könne ihn verkraften. Bisher genügte diese Messmethode als Beweis nur bei Werten unter 1,1 Promille. Bei Verdacht auf einen handfesten Schwips muss ein Betroffener zur Blutentnahme einen Arzt aufsuchen. Das kann zwischen 60 und 150 Euro kosten. Bundesweit mussten im Jahr 2006 nach Angaben von Wolf weit über 50.000 Verdächtige zur Blutprobe. Eine aktuelle Studie in Nordrhein-Westfalen zeige aber, dass „die Alkoholmessung durch die Atemkontrolle auch bei höheren Promillewerten so präzise ist wie bei einer Blutuntersuchung“.

Der Auto- und Reiseclub Deutschland gibt zu bedenken, dass es auch beim Pusten zu unrichtigen Ergebnissen kommen kann, wenn Polizisten das Gerät nicht richtig bedienen. In einem vom Oberlandesgericht Hamm verhandelten Fall (Az: 2 Ss Owi 316/02 – NJW 02/2485) wurde ein verdächtiger Autofahrer wegen eines Messfehlers freigesprochen. Die Polizeibeamten hatten die Messung schon elf Minuten nach dem letzten Schluck Alkohol eingeleitet. Sie hätten laut Gericht die erforderliche Wartezeit von mindestens 20 Minuten nach dem Alkoholgenuss abwarten müssen, bevor sie pusten ließen. Diese Wartezeit sei unbedingt erforderlich, um ein sicheres Ergebnis zu gewinnen, stellte ein Gutachter fest. ARCD


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