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Opiate im Straßenverkehr

Sicher am Steuer trotz Schmerzmitteln.

In Deutschland leiden immer mehr Menschen an akuten und chronischen Schmerzen. Opiate helfen dabei, mittelstarke bis starke Nervenschmerzen, wie schwere rheumatische Beschwerden oder Tumorschmerzen, zu mildern. Sie beeinträchtigen jedoch die eigene Leistungsfähigkeit. Das kann verheerende Folgen haben, vor allem im Straßenverkehr, wo Autofahrer oft blitzschnell reagieren müssen: „Zu Beginn einer Schmerzmitteltherapie, wenn ein Patient auf ein Opiat eingestellt wird, treten häufig Nebenwirkungen wie Konzentrationsschwäche, Kreislaufreaktionen, Sehstörungen, oder Müdigkeit auf, die die Wahrnehmung beeinträchtigen“, warnt Dr. Christiane Weimann-Schmitz, verkehrsmedizinische Gutachterin von TÜV Rheinland. „Deshalb dürfen Betroffene in dieser Einstellungsphase oder bei größeren Dosiskorrekturen auf keinen Fall Auto fahren.“ Achtung: Auch zusätzlicher Alkoholkonsum oder Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten können die Leistungsfähigkeit beeinflussen.

Ein generelles Fahrverbot für Schmerztherapiepatienten gibt es aber nicht. „Nach der Einstellungsphase dürfen sie ein Fahrzeug führen, müssen ihre Fahrtauglichkeit aber immer mit ihrem behandelnden Arzt klären“, sagt Dr. Weimann-Schmitz. „Dieser ist verpflichtet, seine Patienten genau über die Opiatwirkung aufzuklären und seine Zustimmung zum Auto fahren zu dokumentieren.“ Vorraussetzungen für die Zustimmung: ein guter Allgemeinzustand, Zuverlässigkeit in der Einnahme sowie ein stabiler Therapieverlauf. „Wer möchte, kann auch eine unverbindliche Leistungsüberprüfung bei TÜV Rheinland machen“, so die Expertin. Weiterhin rät sie Schmerzpatienten, mögliche Unfallsituationen von vornherein zu umgehen. „Am besten sie bereiten längere Fahrten gut vor, steigen nicht bei schlechten Sichtverhältnissen ins Auto und meiden verkehrsstarke Zeiten, wie zum Beispiel den Feierabendverkehr.“

Kommt es dennoch zu einem selbst verschuldeten Unfall, sind Schmerzpatienten gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Medikamente gegenüber der Polizei oder der Versicherung anzugeben. „Die Polizei darf allerdings eine Blutentnahme veranlassen, die eventuell ein rechtsmedizinisches Gutachten nach sich zieht“, so Dr. Weimann-Schmitz. „Im schlimmsten Fall drohen dem Patienten dann der Verlust des Versicherungsschutzes, ein Bußgeld oder sogar der Entzug des Führerscheins.“ Deshalb gilt: Herrscht Unklarheit über die Folgen der Medikamenteneinnahme, besser das Auto stehen lassen und auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen.
TÜV


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