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Bußgeld – Fahren ohne geeignetem Schuhwerk

Seit einigen Wochen wird in der Öffentlichkeit ein Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg diskutiert, in dem festgehalten wurde, dass ein Bußgeld für das Fahren ohne geeignetes Schuhwerk nicht rechtens ist.

Fahren nur mit geeignetem Schuhwerk.
Unabhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles führt diese Diskussion nach Ansicht der Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltungen (BGF), der gesetzlichen Unfallversicherung vieler Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes, zu möglicherweise fatalen Fehleinschätzungen.

Auch in modernen Fahrzeugen kann eine Notbremsung nur sicher erfolgen, wenn die Kraft über die ganze Sohle auf das Bremspedal übertragen wird. Wird das Bremspedal nicht voll getroffen, weil der Fahrer in Strümpfen fährt, und kommt es dadurch zu einem folgenschweren Auffahrunfall, ist das nicht hinnehmbar. Dies gilt auch, wenn ein Steinchen zwischen nackter Fußsohle und Pedal dazu geführt hat, dass schmerzbedingt die Bremskraft reduziert wurde oder wenn ein offener Schlappen im falschen Moment die Pedalbedienung behindert. Dann hat eine scheinbare Banalität unabsehbare Folgen zum Nachteil des Fahrers und anderer Verkehrsteilnehmer.

In der Unfallverhütungsvorschrift „Fahrzeuge“ wird daher für die gewerbliche Wirtschaft ausdrücklich gefordert, dass Fahrzeuge nur mit „den Fuß fest umschließendem Schuhwerk“ gefahren werden dürfen. Ausdrücklich weist die BGF darauf hin, dass diese Vorschrift bußgeldbewehrt ist.

Auch die Darstellung, dass erst dann ein Bußgeld erhoben werden könne, wenn tatsächlich etwas passiert sei, kann so nicht stehen bleiben. Dann dürfte es demnächst auch für das folgenlose Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit oder das Nicht-Anlegen des Sicherheitsgurtes keine Bußgelder mehr geben. „Ein völlig falsches Signal für die Prävention“, kommentiert Dr. Jörg Hedtmann, Präventionsleiter der BGF, die unglückliche Diskussion. „Diese Vorschrift ist keine Schikane, sondern aktive Unfallverhütung. Seit Jahren versuchen wir die Fahrer von der Notwendigkeit festen Schuhwerks zu überzeugen. Was sich hier abspielt, stellt diese Bemühungen wieder in Frage.“
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Die BGF empfiehlt nicht nur gewerblichen Fahrern und Fahrerinnen dringend, sich nicht verunsichern zu lassen. „Festes Schuhwerk muss für Profis eine Selbstverständlichkeit sein“, so Hedtmann, „und was für Berufskraftfahrer richtig ist, muss auch für alle anderen gelten -bei jedem Wetter!“


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