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Positives MPU Gutachten

Deutschland muss Führerscheine anderer EU-Staaten anerkennen, auch wenn diese nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden.

Mit der EUGH Entscheidung vom 26. Juni 2008 hat der Europäische Gerichtshof nach eine wichtige Klarstellung zur Anerkennungspflicht ausländischer EU Führerscheine getroffen: Deutschland muss Führerscheine anderer EU-Staaten anerkennen, auch wenn diese nach einem Entzug der deutschen Fahrerlaubnis ausgestellt wurden. Die Behörden können allerdings den ausländischen EU Führerschein die Anerkennung verweigern, wenn dieser in der Sperrfrist erworben wurde.

Desweiteren kann die Lenkberechtigung aberkannt werden, wenn sich aus Informationen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis lediglich einen Scheinwohnsitz im führerscheinausstellenden hatte. Deutsche Behörden sind jedoch auf Hinweise aus anderen EU-Ländern angewiesen und es ist fraglich ob die Behörden aus Ungarn, Tschechien oder Polen entsprechende Informationen an deutsche Behörden weiterleiten.

Mit der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtlinie wird der Führerscheintourismus der Vergangenheit angehören. Ein EU-Staat darf dann keinen Führerschein ausstellen, wenn die Fahrerlaubnis eines anderen Mitgliedsstaates entzogen wurde. Doch der frühstmögliche Zeitpunkt der Umsetzung der 3. Führerscheinrichtline ist am 19.01.2009 und der späteste Zeitpunkt am 19.01.2013. Es bleibt abzuwarten zu welchen Zeitpunkt die EU Mitgliedsstaaten die 3. Führerscheinrichtline umsetzen. www.europa-fahrerlaubnis.com


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