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Mit Erstklässlern den Schulweg üben

 

In einigen Bundesländern sind die Sommerferien zu Ende und es beginnt für viele Erstklässler die Schule. Gerade sie sind im Straßenverkehr besonders gefährdet, da 

ihnen sowohl die Übung als auch aufgrund der Entwicklung die Fähigkeit, auf unerwartete Situationen angemessen reagieren zu können. Erwachsene Verkehrsteilnehmer sind deshalb aufgefordert, in der Nähe von Schulen sowie den Wegen dorthin besonders achtsam zu sein, betont der Automobilclub von Deutschland (AvD).

Eltern und andere Bezugspersonen sollten in den ersten Wochen ihre Kinder immer begleiten und sie nicht allein zur Schule schicken. Die Wege müssen geübt werden. Das kann gerne schon vor dem ersten Schultag sein. Die Einschulung ist für viele Grundschüler der erste Moment einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr. Wie man Straßen und Kreuzungen überquert, ist ebenso zu zeigen und zu trainieren wie Gefahrstellen und sonstige Besonderheiten der Route.

Eltern sollten ausreichend Zeit für die Strecken einplanen. Der sicherste Weg muss nicht unbedingt der kürzeste sein. So sollten möglichst Ampeln für Straßenüberquerungen genutzt und unübersichtliche Kreuzungen gemieden werden. Hilfreich kann es auch sein, sich als „Großer“ den Weg vom Kind erklären zu lassen. Und in der ersten Zeit, in der die Kinder bereits alleine unterwegs sind, kann es noch hin und wieder sinnvoll sein, das Verhalten aus der Ferne zu beobachten.

Nach der Eingewöhnungszeit kann in Absprache mit der Schule ein gemeinsamer Gang von Schülergruppen zum Unterricht erwogen werden. Dafür haben sich die Begriffe „Laufbus“, „Pedibus“, „Walkingbus“ oder „Schulbus auf Füßen“ herausgebildet. Eine Gruppe von Grundschulkindern wird dabei entlang einer festgelegten Route von einem Erwachsenen begleitet. Neben der Zielsetzung, die Kinder sicher und eigenständig zur Schule zu geleiten, soll so auch die zunehmende Zahl an „Elterntaxis“ reduziert werden.

Der AvD erinnert daran, dass der Schulweg mit dem Fahrrad erst ab einem Alter von neun Jahren und älter sicher bewältigt werden kann. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) empfiehlt, Kinder erst nach einer erfolgreich abgeschlossenen Radfahrprüfung in der dritten oder vierten Klasse allein zur Schule fahren zu lassen. Die Mehrfachanforderungen an einen Radfahrer im Straßenverkehr durch Handzeichen geben, den rückwärtigen Verkehr beobachten und situative Einschätzungen sind erst dann gut zu bewältigen.

Kinder bis zum achten Lebensjahr müssen mit dem Rad auf dem Gehweg fahren. Das schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Ein Elternteil darf in diesem Fall ebenfalls auf dem Bürgersteig fahren. Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen noch auf dem Gehweg das Rad benutzen. Begleitende Erwachsene müssen dann aber mit ihrem Fahrrad auf der Straße bleiben.

Der Automobilclub AvD empfiehlt Kindern und Eltern immer, einen Fahrradhelm aufzusetzen, auch wenn das Tragen rechtlich nicht vorgeschrieben ist. Neben der Vorbildfunktion steht der Sicherheitsgewinn im Vordergrund. Natürlich sollte jedes Rad mit Beleuchtung, funktionierenden Bremsen und zusätzlichen Reflektoren versehen sein. Helle Kleidung ist auch wegen des nahenden Herbstes beim Fahren ebenfalls empfehlenswert. Das gilt natürlich auch für andere Kinder auf dem Schulweg.  ampnet/aum


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