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Reh am Straßenrand

Versicherungsschaden – Weicht ein Autofahrer einem Reh aus und kommt es dadurch zu einem Unfall

hat die Kfz Versicherung des Fahrzeughalters die Kosten dafür zu übernehmen.

Das gilt auch dann, wenn sich das Tier dabei nicht auf der Fahrbahn befunden hat und einfaches Weiterfahren möglicherweise zu gar keinem Zusammenstoß geführt hätte. Das hat jetzt das Amtsgericht München entschieden (Az. 345 C 3874/08). Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (www.anwaltshotline.de) berichtet, durchfuhr eine junge Frau ein Waldgebiet zwischen Bad Tölz und Dietramszel. In einer Rechtskurve sah sie plötzlich am rechten Fahrbahnrand ein Reh stehen.

In der Angst, das Tier könne jeden Augenblick auf die Straße springen, riss die Frau den Wagen nach links. Dabei verlor sie die Kontrolle über das Fahrzeug, welches ins Schleudern kam und ins Unterholz prallte. Die Reparaturkosten in Höhe von 4545 Euro wollte der Vater der Fahrerin als Halter des Autos von seiner Versicherung ersetzt haben, was diese allerdings verweigerte.

Laut Münchener Richterspruch jedoch zu Unrecht. Das Ausweichen nach links sei für das Gericht angesichts der Gesamtsituation nachvollziehbar. Die junge Frau, die erst sei zweieinhalb Jahren über einen Führerschein und damit subjektiv über weniger Erfahrungen verfüge, habe immerhin ihre Beifahrer schützen wollen. „Da der Fahrerin also keine grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann, muss die Teilkaskoversicherung den Schaden als so genannten Rettungskostenersatz in diesem Fall erstatten“, erklärt Rechtsanwalt Putz.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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