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Verkehrsregeln für Radfahrer – Pflicht Fahren auf Sicht

Sichtfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Wann haftet ein Radfahrer zu 100 Prozent?

Ein Radfahrer haftet zu 100 Prozent, wenn er bei Dunkelheit mit 20 bis 25 km/h auf einem unbeleuchteten Rad- und Fußweg fährt und seine Fahrradlampe nur eine Strecke von 4 Metern ausleuchtet.

Diese Pflicht „Fahren auf Sicht“ ist nicht nur auf Kraftfahrzeuge beschränkt, sondern gilt für alle Fahrzeuge, auch für Fahrräder. Berücksichtigt man die regelmäßig unzureichende Leuchtkraft von Fahrradlampen, bedeutet dies, dass auf unbeleuchteten Strecken nur sehr langsam gefahren werden darf.
Steht daher beispielsweise eine schuldhaft überhöhte Geschwindigkeit des Fahrradfahrers fest, so muss dieser für den Unfall das ursächliches Mitverschulden des Fußgängers beweisen. jlp

Entscheidung des Oberlandesgerichts in Nürnberg – Az.: 4 U 644.

Hier finden Sie die neuen Verkehrsregeln für Radfahrer, die ab 01. April 2013 in Kraft getreten sind:
Neue Regelungen für Radfahrer ab 2013

Hier finden Sie die neuen Verkehrsregeln für Radfahrer, die ab 01. September 2009 in Kraft getreten sind:
2009 – Neue StVO für Radfahrer


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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