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Verkehrstherapie nach Alkoholfahrt

Eine anerkannte Verkehrstherapie nach Alkoholfahrt kann zu einer Verkürzung der festzusetzenen Sperre führen.

Eine 10-stündige anerkannte Verkehrstherapie bei einem Verkehrspsychologen lässt nach einer Trunkenheitsfahrt eines bereits einschlägig vorbelasteten Täters nicht automatisch den Eignungsmangel entfallen. Es kann aber zu einer Verkürzung der festzusetzenden Sperre führen. jlp bg

So entschied das Amtsgericht in Lüdinghausen, Aktenzeichen.: 9Ds82 Js 2342/08


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