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EU-Pläne zur Halterhaftung

Die Halterhaftung würde für den Kfz Halter bedeuten, für Verkehrssünden zur Verantwortung gezogen zu werden, welche er gar nicht selbst begangen hat.

Die EU wünscht die Halterhaftung, damit im Rahmen der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen die Zustellung von Bußgeldbescheide an Kfz-Halter ausreicht. Müsste in diesem Zusammenhang der jeweils beschuldigte Fahrer ermittelt werden, könnte daran die Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur grenzüberschreitenden Geldsanktionenvollstreckung scheitern.

Die Halterhaftung im fließenden Verkehr würde für viele Autofahrer bedeuten, dass sie für Verkehrssünden zur Verantwortung gezogen würden, die sie gar nicht selbst begangen haben. Damit würden verfassungsrechtlich garantierte Rechtsgrundsätze aufgegeben, was im Ergebnis zu einer Umkehrung der Beweislage und Bestrafung auf bloßen Verdacht führen würde, erklärte Werner Kaessmann, Generalsyndikus des ADAC.

In Bußgeldverfahren gilt wie im gesamten Strafrecht die Unschuldsvermutung. Ist bei einer Verkehrsübertretung der verantwortliche Fahrer nicht zu ermitteln, kann nach geltendem Recht nicht der Autobesitzer an seiner Stelle zur Verantwortung gezogen werden. Das Verfahren wird eingestellt.

ADAC und Bundesjustizministerium stimmen darin überein, dass ausländische Bußgelder aus der Halterhaftung in Deutschland nicht vollstreckt werden dürfen. autoreporter.net www.adac.de


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