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Aktualisierter Bußgeldkatalog – neue Verkehrszeichen

Neue Verkehrszeichen und neue Regelungen ab 01. September 2009

Aktualisierter Bußgeldkatalog: neue Regelungen

Streichung von Verkehrszeichen:
Ersatzlos gestrichen werden die Gefahrenzeichen Nr. 150 und Nr. 153, die auf einen beschrankten Bahnübergang hinweisen. An ihre Stelle treten die Zeichen 151 und 156, auf denen ein herannahender Zug abgebildet ist. Das ergänzende Einbahnstraßen-Schild Nr. 353 fällt nun ebenfalls weg.
Die Gefahrenzeichen, die vor Eisglätte, Splitt/Schotter, Steinschlag, Flugbetrieb oder Tieren warnen, werden ebenfalls gestrichen.

Neue Verkehrszeichen für Inline-Skater und Rollschuhfahrer:
Ab 1. September 2009 können die Sportler mit dem Schild „Inline-Skater frei“ gekennzeichnete Radwege oder Straßen mitbenutzen. Gleichzeitig gelten für Inline-Skater deutlich höhere Bußgelder.
Grundsätzlich gilt für Inline-Skater nach wie vor, dass sie auf dem Bürgersteig fahren müssen. „Fehlt das neue Verkehrsschild, ändert sich an den bisherigen Regelungen nichts. Die Inline-Skater werden allerdings härter bestraft, wenn sie sich nicht daran halten“, sagt Karl Walter, Verkehrsexperte beim R+V-Infocenter. Wer ohne Freigabe auf einer Straße oder einem Radweg fährt, muss mit einem Bußgeld von zehn Euro rechnen. Kommt es zu einem Unfall, werden bis zu 35 Euro fällig. Zudem sieht die Straßenverkehrsordnung Bußgelder von bis zu 35 Euro vor, wenn sich die Inline-Skater anderen Verkehrsteilnehmern gegenüber rücksichtslos verhalten oder sie nicht überholen lassen.
www.infocenter.ruv.de

Hier finden Sie alle Verkehrszeichen auf einem Blick:
Verkehrszeichen


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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