Abschleppkosten zuerst bezahlen . Ein Abschleppunternehmer darf die Verwaltungsgeb?hren einer Polizei- oder Ordnungsbeh?rde einziehen.
Die Herausgabe der Fahrzeuge kann dann von der Bezahlung der Geb?hren sowie der f?r das Abschleppen entstandenen Kosten abh?ngig gemacht werden.
Landgericht Marburg, AZ.: 5 S 233/99
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