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Absolut fahruntüchtig – Fahrer und Beifahrer

Wie sind die Haftungsansprüche bei doppelter Alkoholisierung?

Einen alkoholisierten Fahrzeug-Führer trifft gegenüber einem alkoholisierten Fahrzeug-Insassen eine Pflicht, für das Anlegen des Sicherheitsgurts des Beifahrers Sorge zu tragen.

Dies gilt auch für einen Kfz-Führer, der wegen Alkoholisierung absolut fahruntüchtig ist.
Diese Fürsorgepflicht des Fahrzeug-Führers ist höher zu bewerten, als die eigene Verpflichtung des Beifahrers sich anzuschnallen.

Damit kann auch der nicht angeschnallte und bei einem Verkehrsunfall verletzte Beifahrer Haftungsansprüche gegen den Fahrzeugführer geltend machen. jlp bg
So entschied das Oberlandesgericht in Karlsruhe, Az.: 1 U 192/08


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