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Alkoholabhängigkeit – Führerscheinentzug bei alkoholisierte Fußgänger?

Können stark alkoholisierte Verkehrsteilnehmer ihren Führerschein auch dann verlieren, wenn sie zum fraglichen Zeitpunkt zu Fuß unterwegs sind?

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Stark alkoholisierte Verkehrsteilnehmer können ihren Führerschein auch dann verlieren, wenn sie zum fraglichen Zeitpunkt zu Fuß unterwegs sind. Allerdings muss dafür verkehrsmedizinisch geklärt sein, dass es sich bei dem Betroffenen um einen
Alkoholabhängigen handelt. Nur dann fehlt die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr und die Fahrerlaubnis ist zwingend umgehend zu entziehen. Das hat laut der Deutschen Anwaltshotline das Verwaltungsgericht Neustadt klargestellt (Az. 1 L 29/13).
Im vorliegenden Fall war ein Mann von der Polizei an einer vielbefahrenen Straße mit rund drei Promille Alkohol im Blut aufgegriffen worden. Außerdem fanden die Beamten am Ort des Geschehens den Autoschlüssel des Mannes, den er dort offensichtlich verloren hatte. Nach einem verkehrsmedizinischen Gutachten, das zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen war, ordnete die Fahrerlaubnisbehörde ein zusätzliches
psychologisches Fahreignungs-Gutachten an. Dem verweigerte sich der Mann aber. Das führte zu einem sofortigen Entzug des Führerscheins.
Zu Unrecht, fanden die Neustädter Richter. Denn eine Rechtsgrundlage für eine isolierte psychologische Untersuchung habe nicht vorgelegen. Die geforderte Untersuchung sei weder eine ärztliche noch eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Bis zur Entscheidung über ein „vollständiges“ medizinisch-psychologischen Gutachten dürfe dem Betroffenen sein Führerschein daher nicht entzogen werden. ts/mid


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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