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Alkoholfahrten – Promillegrenze beim Fahrrad fahren

Radfahren mit Fahne – Wann kann das Fahrrad nicht mehr sicher gelenkt werden? Die Promillegrenze

soll gesenkt werden:
Die Erstellung eines „Verkehrslagebildes Radfahren im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss“ hat nun die Innenministerkonferenz der Länder beschlossen. Mit dem gültigen Grenzwert von 1,6 Promille könne niemand sicher auf zwei Rädern unterwegs sein, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz und niedersächsischer Innenminister Boris Pistorius. Ziel ist eine deutlich niedrigere Promillegrenze.
Bereits im Vorfeld dieses Beschlusses hatte es eine heftige mediale Diskussion um einen möglichen neuen Grenzwert gegeben, ab dem das Fahrradfahren unter Alkoholeinfluss strafbar sein soll. Stellvertretend für diese Meinungen steht die Auffassung der Deutschen Verkehrswacht (DVW).
Sie fordert die Senkung des Grenzwertes auf 1,1 Promille, weil ab 1,0 Promille der Kontrollverlust des Radfahrers einsetze und ab 1,1 Promille die Risikobereitschaft zunehme.
Karl Bodewig, der Präsident der DVW, sagt: „Viele Menschen, die sich nüchtern vernünftig verhalten, werden durch Alkohol leichtsinnig, überschätzen sich selbst und nehmen Verkehrssituationen falsch wahr.“ Bodewig fordert zudem nicht nur die Herabsetzung des Grenzwertes, sondern auch eine gesetzliche Basis für Ordnungsstrafen unterhalb der strafrechtlichen Grenze von derzeit 1,6 Promille oder künftig 1,1 Promille. zwi/mid


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