Mit dem Alkoholverbot f?r Fahranf?nger werden Menschenleben gerettet. Besonders die Gruppe der jungen Fahrerinnen und Fahrer im Alter von 18 bis einschlie?lich 24 Jahren wird von dieser gesetzlichen Regelung profitieren. Wir haben die Gesetzesinitiative des Bundesverkehrsministers von Anfang an unterst?tzt.
So kommentierte der Pr?sident des Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR), Professor Manfred Bandmann, die heutige Verabschiedung des entsprechenden Gesetzentwurfes durch den Bundesrat. Das Gesetz zur Einf?hrung eines Alkoholverbots f?r Fahranf?nger kann somit zum 1. August 2007 in Kraft treten.
Die gesetzliche Regelung ist eine wirkungsvolle Ma?nahme, schwere Unf?lle mit Fahranf?ngern zu verhindern. Auch wenn der vorliegende Gesetzentwurf keine Altersunterschiede bei den F?hrerscheinneulingen macht, stehen die jungen Fahrer besonders im Fokus. Rund jeder vierte an einem Alkoholunfall Beteiligte kommt aus der Altersgruppe der 18- bis 24-J?hrigen.
Das Alkoholverbot gilt f?r Fahranf?nger, die noch in der zweij?hrigen Probezeit sind und f?r alle jungen Fahrer vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.
Verst??e gegen das Alkoholverbot sollen im Regelfall mit einer Geldbu?e in H?he von 125 Euro und der Eintragung von zwei Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) geahndet werden. Verpflichtend wird dar?ber hinaus die Teilnahme an einem Aufbauseminar und die Probezeit verl?ngert sich um weitere zwei Jahre. Unterhalb eines Alkoholpegels von 0,5 Promille wird auf ein Fahrverbot verzichtet.
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