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Alltägliches Verkehrsleben – Was darf man und was ist verboten?

Inzwischen hat es sich fast überall herumgesprochen: Das Telefonieren mit dem Handy ist im Auto verboten. Was aber tun, wenn das mobile Telefon während der Fahrt plötzlich klingelt? Klar: Einfach wegdrücken, denken jetzt viele. Falsch:

Schon das Wegdrücken eines ankommenden Anrufs auf dem Handy während der Fahrt gilt als Benutzung des Geräts und zieht ein Bußgeld nach sich. Das entschied das Oberlandesgericht Köln und verhängte gegen den Autofahrer eine Geldbuße von 50 Euro. Denn beim Abweisen des Anrufs wird das Handy ebenso benutzt wie beim Beenden einer Gesprächsverbindung oder beim Ein- und Ausschalten. Ob und aus welchen Gründen die Telefonverbindung scheitert, sei dabei unerheblich, so die Richter (OLG Köln, Az.: III-1 RBs 39/12).
Und noch ein Beispiel aus dem alltäglichen Verkehrsleben: Was tun, wenn endlich ein Parkplatz gefunden ist, aber die Parkuhr defekt ist? Gibt es in der gleichen Parkzone noch weitere und funktionsfähige Parkscheinautomaten, muss der Autofahrer dort einen Parkschein ziehen. Ist das nicht der Fall oder sind auch die anderen Automaten ausgefallen, muss eine Parkscheibe verwendet werden. Geparkt werden darf dann aber maximal bis zu der auf dem Automaten angegebenen Höchstparkdauer. Übrigens: Ist mal kein passendes Kleingeld zur Hand oder nimmt der Automat ein bestimmtes Geldstück nicht an, dann muss sich der Autofahrer andere Münzen besorgen. Denn es ist Sache des Autofahrers, so viele Versuche mit unterschiedlichen Münzen zu machen, bis ein Parkschein produziert wird (OLG Hamm, Az.: 3 Ss OWi 576/05). mid/rlo


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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