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Altauto-Verordnung: Schrottautos-Entsorgung neu geregelt

Schrottautos-Entsorgung neu geregelt. KS: Jetzt können auch uralte Kisten kostenlos entsorgt werden. Eine wichtige Änderung in der Altauto-Verordnung trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Hersteller und Importeure von Fahrzeugen sind demnach verpflichtet, beschädigte oder nicht mehr nutzbare Autos, Zulassung vor Juli 2002, vom letzten Halter kostenlos zurückzunehmen und zu entsorgen. Bisher galt das nur für Schrottfahrzeuge, die nach Juli 2002 in den Verkehr gebracht wurden.

Allerdings sind folgende Bedingungen einzuhalten:

Das Kraftfahrzeug muss zu einem vom Hersteller/Importeur benannten Entsorgungsbetrieb gebracht werden, der nicht weiter als 50 Kilometer vom Standort des letzten Halters entfernt sein soll.
Der Kfz-Brief oder die Zulassungsbescheinigung I muss vorgelegt und übergeben werden.
Die Fahrzeuge müssen innerhalb der Europäischen Union zugelassen gewesen sein.
Die Fahrzeuge dürfen weder ausgeschlachtet sein, noch dürfen Abfälle im Fahrzeug lagern. bg


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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