Sie sind hier:   Startseite / Alters-Probefahrt: Behördlich angeordnete offizielle Fahrprobe

Alters-Probefahrt: Behördlich angeordnete offizielle Fahrprobe

Kann es zum Entzug des Führerscheins nach einer Alters-Probefahrt kommen?

Fällt ein betagter Autofahrer bei einer ausdrücklich wegen seines Alters behördlich angeordneten offiziellen Fahrprobe durch, muss er seinen Führerschein abgeben. Eine Fahrprobe ist grundsätzlich ein geeignetes Mittel, über die praktischen Fahrfertigkeiten als einen wichtigen Teilbereich der Fahreignung Aufschluss zu erhalten. Zumal die Anordnung einer solchen Fahrprobe für einen langjährigen Fahrerlaubnisinhaber weniger einschneidend ist als die Anforderung eines aufwändigen medizinisch-psychologischen Gutachtens. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt (Az. 6 L 299/13).

Von einer Altersdiskriminierung könne dabei jedenfalls nicht die Rede sein, berichtet die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Obwohl der davon Betroffene sich gegen die Verwertbarkeit der Fahrprobe gewandt hatte. Er unterstellte praktisch allen Beteiligten – vom prüfenden Polizeibeamten bis zum Verkehrspsychologen -, dass sie ihm als Kraftfahrer höheren Alters voreingenommen gegenübergetreten seien. Allesamt wären sie nur darauf aus gewesen, ihn aus dem Verkehr zu ziehen.

Dabei ergab aber schon die erste Fahrt erhebliche Beanstandungen, und das Beinahe-Überfahren einer roten Ampel konnte nur durch den Eingriff des begleitenden Fahrlehrers verhindert werden. Wobei der Betroffene typischerweise sein Fahrverhalten vor der roten Ampel selbst als verkehrsgerecht einstufte, während der Prüfer darin einen schwerwiegenden Fahrfehler erkannte.

„Zwar ist allgemein anerkannt, dass ältere Fahrerlaubnisinhaber mit langer Fahrpraxis psychophysische Leistungsminderungen bis zu einem gewissen Grad durch Erfahrung und gewohnheitsmäßig geprägte Bedienungshandlungen ausgleichen können“, erklärt Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Nicht schon jeder altersbedingte Abbau der geistigen und körperlichen Kräfte bietet Anlass für eine Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis. Das Fahrverbot wird jedoch unvermeidbar, wenn im Einzelfall nicht mehr ausreichend zu kompensierende, für die Kraftfahreignung relevanten Ausfallerscheinungen oder Leistungsdefiziten hinzukommen. Und das zeigt sich am ehesten in einer Probefahrt. www.anwaltshotline.de


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben