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Arbeitsgericht Chemnitz untersagt Bahnstreiks

Auch der Regionalverkehr der Deutschen Bahn AG darf nicht bestreikt werden.

Arbeitsgericht Chemnitz untersagt Bahnstreiks im bundesweiten Regionalverkehr
Suckale: ?V?llig unn?tige Streikank?ndigungen f?r S-Bahnen in Hamburg und Berlin zur?ckziehen?
Auch der Regionalverkehr der Deutschen Bahn AG darf nicht bestreikt werden. Das hat heute Abend das Arbeitsgericht Chemnitz entschieden. Demnach darf nach dem Fernverkehr, dem G?terverkehr und dem Regionalverkehr in Nordrhein-Westfalen auch der Regionalverkehr in allen anderen Bundesl?ndern nicht bestreikt werden. ?Das ist ein wichtiges Ergebnis f?r unsere Kunden?, sagte Margret Suckale, Personalvorstand der Deutschen Bahn AG, als erste Reaktion.

?Das ist nun zum wiederholten Male ein Urteil, das unsere Auffassung best?tigt, dass diese Streiks nicht rechtm??ig sind. Ungeachtet dieser juristischen Niederlagen vor den Arbeitsgerichten will die GDL-F?hrung offenbar ohne R?cksicht auf die Kunden den Berufsverkehr in Berlin und Hamburg erheblich st?ren. Das ist jetzt das absolut falsche Vorgehen und angesichts der Bereitschaft zu einer Mediation v?llig unverst?ndlich. Wir fordern die GDL-F?hrung auf, die Streikank?ndigungen zur?ckzunehmen.?

Deutsche Bahn


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