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Autounfall – Welche Rechte habe ich?

Ihr Recht auf einen Sachverständigen. Grundsätzlich stellt sich immer wieder die Frage nach einem unverschuldeten Autounfall: Welche Rechte habe ich?

Geschädigte haben grundsätzlich eine Vielzahl an Rechten, die sie gegenüber der Kfz Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers durchsetzen können.

Rechtsanwalt Marcus Kaiser: „Dennoch wissen viele Geschädigte z.B. nicht, dass sie das Recht haben, einen unabhängigen Sachverständigen ihrer Wahl mit der Schadensfeststellung zu beauftragen“ so Rechtsanwalt Marcus Kaiser.

Die Beauftragung eines eigenen Sachverständigen findet ihre Grenze lediglich bei einem sogenannten erkennbaren Bagatellschaden, der von der Rechtsprechung bei ca. 700 EUR angesetzt wird. Dieser Wert wird jedoch bei einem durchschnittlichen Blechschaden schnell erreicht sein.
Der eigene Gutachter wird nach bestem Wissen Feststellungen z.B. zur Schadenshöhe, zum Wiederbeschaffungswert, zur Autobewertung bzw. Restwert und zur Wertminderung treffen.
Der Geschädigte kann auf der Basis des Gutachtens den Schaden regulieren lassen. Er ist nicht darauf angewiesen, die Fahrzeugreparatur durch eine Reparaturkostenrechnung nachzuweisen. Der beauftragte Verkehrsanwalt wird dem Geschädigten bei Bedarf gerne entsprechende Gutachter benennen. Weitere Informationen unter www.kaiser-und-kollegen.de.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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