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Reifen und Profiltiefe

Bußgeld, Punkte und Fahrverbote beim Fahren mit falscher Bereifung.

Entscheidend für ihre Sicherheit ist die richtige Bereifung mit ausreichender Profiltiefe. Je geringer die Profiltiefe, desto länger sind die Bremswege auf nasser Fahrbahn. Dies kann sehr schnell zu Verkehrsunfällen führen.

Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen?

Nachfolgend finden Sie die Strafe fürs Fahren mit falschen oder abgefahrenen Reifen (gültig seit 09.11.2021):

Bereifung ohne ausreichende Profiltiefe

Verstoß Punk­te Buß­geld € Fahr­verbot
Sie haben ein Kfz (außer Mofa) oder einen Anhänger in Betrieb genommen, dessen Reifen keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profiltiefe bzw. Einschnitttiefe besaß 1 P 60 nein
Sie haben als Halter die Inbetriebnahme eines Kfz (außer Mofas) oder Anhängers in diesen Fällen angeordnet oder zugelassen 1 P 75 nein
Sie sind bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen gefahren 1 P 60 nein
Sie sind bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen gefahren und haben den Verkehr behindert 1 P 80 nein
Sie sind bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen gefahren und haben dadurch Andere gefährdet 1 P 100 nein
Sie sind bei Schnee und Glatteis mit Sommerreifen gefahren es kam zum Unfall 1 P 120 nein
  • Die Winterreifen-Verordnung ist seit Dezember 2010 amtlich. Der Gesetzgeber hat die Straßenverkehrsordnung, kurz StVO, gemäß Paragraph 2 Absatz 3a geändert.
  • Seit 2018 gelten schärfere Regeln bezüglich der situativen Winterreifenpflicht. Ab Januar hergestellte Ganzjahres- und Winterreifen müssen das Symbol einer Schneeflocke vor einem Berg (das sogenannte „Alpine-Symbol“) als Qualitätssiegel tragen, die bisherige M+S-Kennzeichnung reicht nicht mehr aus. Bereits produzierte Reifen mit M+S Zeichen erfüllen noch übergangsweise bis 30. September 2024 die Winterreifenpflicht. Für die Verbraucher bedeutet das, sie müssen ihre bereits vorhandenen Winterpneus nicht sofort ersetzen.
  • Alle Fahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufziehen. Als Winterreifen gelten alle Reifen, auch Ganzjahresreifen (Allwetterreifen), die die in Paragraph 36 Absatz 4 StVZO (Bereifung und Laufflächen) beschriebenen Eigenschaften erfüllen.
  • Schwere Nutzfahrzeuge und Busse müssen auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen und ab Juli 2020 auch auf die vorderen Lenkachsen. Die Regelung gilt für Lastwagen der Klassen N2 und N3 und für Omnibusse der Klassen M2 und M3.
  • Auch Motorräder müssen bei Eis und Schnee entsprechend ausgerüstet sein.

 

Interessante Berichte zum Thema „Bereifung und Profiltiefe“:

  • Winterreifenpflicht Österreich, Italien, Slowenien, Deutschland und Tschechien – Winterliche Straßenbedingungen mit Schneematsch, Schneeglätte, Schnee, Reif- und Eisglätte stellen vor allem Reisende vor Herausforderungen. Vor Reisebeginn sollten Sie sich deshalb im Reiseland  mit den Winterausrüstungs-Vorschriften (Bereifung, Profiltiefe) und den Wintersperren vertraut machen.
  • Teilnehmer am Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Union – Die länderspezifischen Verkehrsregeln betreffen in manchen Ländern unter anderem die Vorgaben zu Winterreifen bzw. Tagfahrlicht, auch sind die Vorschriften zu den Sicherheitsausrüstungen von Motorrädern und Autos vielfach abweichend von der deutschen Gesetzgebung.
  • Mit mindestens 4 Millimeter Reifenprofil auf der sicheren Seite – Ein Neureifen kann bei einer Geschwindigkeit von 80 km/h bis zu 30 Liter Wasser pro Sekunde verdrängen, bei der gesetzlichen Profiltiefe von 1,6 Millimetern liegt die Wasserableitung nur noch bei 50 Prozent.
  • Winterbefreiung – In vielen europäischen Ländern gilt ab Dezember die Winterreifenpflicht und endet in den meisten Ländern zwischen Ende März und Mitte April. Wer sich nicht daran hält und auf verschneiten Straßen mit Sommer-Pneus unterwegs ist, macht sich bei einem Verkehrsunfall strafbar und haftet größtenteils mit. Bei einer Verkehrsbehinderung droht zudem eine Geldbuße.
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