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Blinkmuffel: StVO und Bußgeld

Kommt es zum Unfall, müssen Blinkmuffel richtig tief in die Tasche greifen. Immer mehr Autofahrer verzichten auf die Nutzung der Blinksignale, obwohl jedes Auto einen Fahrtrichtungsanzeiger

besitzen muss. Er dient dazu, eine Änderung der Fahrtrichtung anzukündigen. Das führt nach Ansicht des Automobilclubs Kraftfahrer-Schutz (KS) oft genug zu gefährlichen Situationen, denn andere Verkehrsteilnehmer verlassen sich auf dieses Signal. Immerhin ist der Blinker das wichtigste Kommunikationsmittel im Straßenverkehr. Beim Abbiegen, Wechseln des Fahrstreifens oder beim Überholen kann er Missverständnisse, Überraschungseffekte und damit die Gefahr von Unfällen verringern.
Wer nicht blinkt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Kommt es zum Unfall, müssen Blinkmuffel richtig tief in die Tasche greifen.
Das gelbe Blinksignal soll signalisieren, dass ein Fahrzeug in Kürze seine Fahrtrichtung ändern wird. Daher muss die Anzeige in der Regel fünf Sekunden vorher einsetzen, damit sich jeder darauf einstellen kann. Die Straßenverkehrsordnung sagt genau, wie´s richtig geht: Beim Anfahren und Abbiegen muss der Blinker rechtzeitig und deutlich mit mindestens dreimaligem Aufleuchten betätigt werden. Dies gilt auch für abknickende Vorfahrten, sofern dieser gefolgt wird. Geht es weiter geradeaus ohne die Vorfahrtstraße zu verlassen, soll nicht geblinkt werden.

Auch das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sowie Fahrstreifenwechsel auf mehrspurigen Straßen und Autobahnen müssen durch entsprechende Blinksignale angekündigt werden. Das gilt auch für das Einfahren und Verlassen der Autobahn, das Ein-/Ausfahren aus Grundstücken, aus Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Bereichen. Beim Einfahren in den Kreisverkehr darf nach § 9a StVO nicht geblinkt werden, dafür ist es aber beim Ausfahren vorgeschrieben. ld/mid


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