Sie sind hier:   Startseite / Bushaltestellen StVO: Das müssen Autofahrer beachten

Bushaltestellen StVO: Das müssen Autofahrer beachten

Im Umgang mit Bussen bzw. Bushaltestellen gemäß der StVO gelten besondere Regeln für Autofahrer. Hier finden Sie die wichtigsten Vorschriften:

Gefahrenzone Bushaltestelle:
Der öffentliche Nah- und der Fernbusverkehr wächst. Die Zahl der Buslinien und Haltestellen steigt. Der Verkehr wird dichter. Grundsätzlich kein Problem. Allerdings gelten im Umgang mit Bussen besondere Regeln für Autofahrer. Um dies zu verdeutlichen, veröffentlichte jetzt der ADAC die wichtigsten Tipps, um sich den großen Verkehrsgefährten gegenüber korrekt zu verhalten.

Die wichtigste „Spezies“ sind Schul- und Nahverkehrsbusse des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Sie sorgen innerhalb eines sehr eng gesteckten Zeitplans dafür, dass die Menschen innerhalb der Stadtgrenzen und darüber hinaus an ihre Ziele kommen. Daher gelten bei ihnen besondere Regeln. Dazu gehört unter anderem, dass Autofahrer verpflichtet sind, beim Vorbeifahren oder Überholen extreme Vorsicht walten zu lassen. Passagiere, die aussteigen oder in letzter Minute zur Haltestelle hetzen, können wie aus dem Nichts auf der Fahrbahn auftauchen.

Daher herrscht in der Umgebung solcher Busse besondere Gefahr, die zu extremer Vorsicht mahnt. Konkret heißt das: Geschwindigkeit drosseln und so viel Abstand wie möglich halten, um ein- und aussteigende Passagiere nicht zu gefährden. Noch strenger geht es zu, wenn der Busfahrer das Warnblinklicht einschaltet. Dann heißt es für die nahenden Autofahrer auf beiden Fahrbahnen, also auch aus der Gegenrichtung: Schritttempo fahren – unabhängig davon, ob sich die Haltestelle innerorts oder außerhalb des bewohnten Gebietes befindet.

Befindet sich die ÖPNV-Haltestelle nicht am Rand, sondern in der Mitte der Fahrbahn, ist rechts davon für alle vorbeifahrenden Fahrzeuge maximal die Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld von 15 Euro. Wichtig ist dabei auch, den Busen ein zügiges Wiedereinfädeln in den Verkehr zu ermöglichen. Weniger streng geht es rund um die Haltestellen von Fernbussen zu. Sie werden laut den Regeln als ein normales Fahrzeug im Verkehrsfluss eingestuft. Dies bedeutet, dass sie die anderen Verkehrsteilnehmer normal nach den allgemeinen Vorschriften überholen und passieren dürfen. djd/dmd


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben