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Bußgeld Fahrverbot und Punkte fürs Drängeln

Drängeln lohnt sich nicht! Wer beim Drängeln erwischt wird, der muss richtig tief in die Tasche greifen.

Wer rast und dabei drängelt, bringt seinen Vordermann nicht nur in eine unangenehme Situation, sondern gefährdet auch andere Verkehrsteilnehmer.

Der ruhig fließende Fluss trägt Leute, heißt es in einem alten Sprichwort. Auf Deutschlands Autobahnen hingegen herrschen häufig ganz andere Sitten. Nicht selten stellen Raser und Drängler eine Gefahr sowohl für sich selbst als auch für andere dar: Zu dichtes Auffahren bei zu hoher Geschwindigkeit, meist begleitet von der betätigten Lichthupe, bringt den Vordermann in die Bredouille und birgt ein enormes Unfallrisiko. Gewisse Grundregeln können dabei helfen, diese unangenehme Situation souverän zu meistern.

Wer auf der Überholspur von einem schnell herankommenden Fahrzeug bedrängt wird, sollte auf jeden Fall Ruhe bewahren, konzentriert seinen Überholvorgang fortsetzen und sich nicht selbst zum Rasen verleiten lassen. Ein hektisches Wechseln auf die rechte Spur ohne prüfenden Blick kann verheerende Folgen haben. Um solche Überraschungsmomente zu vermeiden, ist es ratsam, häufiger in den Rückspiegel zu schauen, denn bei den hohen Geschwindigkeiten auf der Autobahn verändert sich die Verkehrslage sehr rasch. So können nahende Raser eher registriert werden, und man selbst kann mit seinem eigenen Überholvorgang warten, bis der schnelle Zeitgenosse vorbeigerauscht ist. Wenn es dann doch mal passiert, und man wird von einem ungeduldigen Fahrer genötigt, sollte auf „erzieherische“ Maßnahmen dringend verzichtet werden – denn wer rein aus Prinzip die Überholspur blockiert oder einen Fahrer ausbremst, macht sich selbst strafbar.

Wer beim Drängeln erwischt wird, zahlt derzeit bis zu 250 Euro Bußgeld, hinzu kommen ein Fahrverbot von drei Monaten und vier Punkte in Flensburg. Mit Gebrauch der Lichthupe ist sogar der Straftatbestand der Nötigung erfüllt, der eine Anzeige nach sich ziehen kann. Um selbst nicht ungewollt zum Drängler zu werden, sollte auf jeden Fall das Rechtsfahrgebot eingehalten und nur dann überholt werden, wenn es wirklich nötig ist. Auch gilt es, genügend Abstand zum Vordermann zu wahren. Hier bietet die Faustregel des halben Tachowertes in Metern eine gute Stütze. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wäre das ein Abstand von 50 Metern, bei 140 km/h 70 Meter. Als Orientierung dienen die Leitpfosten am rechten Fahrbahnrand, die jeweils 50 Meter voneinander entfernt sind. Wer all die Grundregeln beherzigt, kann entspannt und stressfrei mit dem ruhig fließenden Fluss schwimmen.(News-Reporter.net-jm)


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