Sie sind hier:   Startseite / Bussgeld für gefährliche Gucklöcher

Bussgeld für gefährliche Gucklöcher

Auch auf kurzen Strecken darf die Sicht nicht durch zugefrorene oder verschneite Scheiben behindert werden. Wer nur ein Guckloch freimacht, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Was Autofahrer bei winterlichen Wetterverhältnissen beachten sollten
Es ist lästig, aber lebenswichtig: Bevor Autofahrer bei winterlichen Wetterverhältnissen ihr Fahrzeug starten, müssen sie zunächst alle Scheiben sorgfältig von Schnee und Eis befreien. „Auch auf kurzen Strecken darf die Sicht nicht durch zugefrorene oder verschneite Scheiben behindert werden. Wer nur ein Guckloch freimacht, muss mit einem Bußgeld rechnen“, erläutert Dierk Engelke, Leiter der Abteilung Kfz-Schäden bei HDI-Gerling. Außerdem ist die Gefahr, andere Verkehrsteilnehmer zu spät zu bemerken oder sogar ganz zu übersehen und so einen Unfall zu verursachen, erheblich.

Standheizung kann sinnvoll sein
Während sie morgens das Auto fahrtüchtig machen, lassen viele Autofahrer den Motor laufen, um den Innenraum aufzuheizen. Wenn sich jedoch ein Nachbar über den brummenden Motor beschwert, kann der „Täter“ mit einem Verwarnungsgeld bestraft werden. Außerdem schafft es ein Motor im Leerlauf kaum, das Auto in der kurzen Zeit aufzuheizen. Auch bekommt es dem Motor auf Dauer nicht, wenn er ohne Belastung längere Zeit im Leerlauf arbeitet. Wer dennoch morgens im Auto nicht frieren möchte, sollte über die Anschaffung einer Standheizung nachdenken. Diese wärmt nicht nur das Auto, sondern erleichtert gleichzeitig das Eiskratzen. Aber Vorsicht: Sie sollte vom Fachbetrieb eingebaut werden. „Jeden Winter haben wir es mit ausgebrannten Fahrzeugen zu tun, weil unsachgemäß ein Heizlüfter ins Auto gestellt wurde“, warnt Engelke. Wer keine Lust auf vereiste Scheiben hat, kann auch auf Isolationsmatten zurückgreifen. Eine solche Matte wird abends auf die Frontscheibe gelegt und fixiert. Morgens muss sie nur abgenommen werden, und die Scheibe ist frei von Eis und Schnee.

Immer schön Abstand halten
Bei der Fahrt durch die Winterlandschaft müssen einige grundlegende Dinge beachtet werden. Ein Bremstest kurz nach dem Losfahren kann helfen, die Fahrbahnverhältnisse besser einzuschätzen. Natürlich ist dabei strikt darauf zu achten, dass genügend Abstand zum Hintermann besteht und niemand durch die Bremsung gefährdet wird. Besonders schwierig ist es, bei Nebel oder Schneetreiben die richtigen Abstände einzuhalten. Viele orientieren sich bei dichtem Nebel an den Rückleuchten des vor ihnen fahrenden Autos – und fahren damit viel zu dicht auf. Bei einem Bremsmanöver ist ein Auffahrunfall dann kaum noch zu vermeiden. Deshalb sollte man, wenn man schon bei Nebel unterwegs sein muss, besonders vorsichtig und den Sichtverhältnissen angemessen fahren. Das Einschalten der Nebelschlussleuchte ersetzt nicht den erforderlichen Sicherheitsabstand. Sie darf laut Straßenverkehrsordnung (StVO) übrigens nur benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt.

Riskante Schleichwege
Schleichwege ermöglichen es dem ortskundigen Autofahrer oft, Verkehrsbehinderungen oder Engpässe zu umgehen und damit Zeit und Nerven zu sparen. Im Winter kann es aber riskant sein, diese Wege zu benutzen. Gerade wenig befahrene Nebenstraßen und Wege werden nicht geräumt oder gestreut und können daher ein besonderes Sicherheitsrisiko bergen. „Auch auf Brücken oder in Waldschneisen sollte man sich nicht zu sicher fühlen. Der eisige Wind, der über diese Stellen weht, lässt die Fahrbahn schneller als an anderen Stellen zur Rutschbahn werden“, sagt Dierk Engelke.

Was tun bei Eisglätte?
Besonders gefährlich im Winter ist die Eisglätte. Im Gegensatz zur Schneedecke auf der Straße finden die Reifen auf Eis kaum Halt. Autofahrer, die während der Fahrt von Eisglätte überrascht werden, zum Beispiel durch Blitzeis, sollten deshalb ein paar Regeln beachten. „Bei plötzlich gefrierendem Regen ist es ratsam, das Auto am Fahrbahnrand abzustellen oder vorsichtig den nächsten Parkplatz anzusteuern und zu warten bis der Streudienst kommt. Bei mehrspurigen Fahrbahnen ist es dann, wenn nichts mehr geht, außerdem vorgeschrieben, eine Gasse für Räumfahrzeuge freizuhalten“, erklärt Dierk Engelke. djd pt/HDI Gerling


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






Bisher keine Kommentare

Einen Kommentar schreiben