Bussgeld für gefährliche Gucklöcher
Auch auf kurzen Strecken darf die Sicht nicht durch zugefrorene oder verschneite Scheiben behindert werden. Wer nur ein Guckloch freimacht, muss mit einem Bußgeld rechnen.
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Von u.b. am 07.12.2009
um 08:58 Uhr
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