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Bußgeld – neue Bestimmungen Kindersitz

Bei altem Kindersitz droht ein Bußgeld. Ab April 2008 gilt eine neue Norm für Kindersitze.

Der Automobilclub von Deutschland (AvD) erinnert daran, dass Sitze mit der Prüfnorm ECE 44/01 und ECE 44/02 dann europaweit nicht mehr verwendet werden dürfen. Bei Nichtbeachtung droht in Deutschland ein Bußgeld von 30 Euro

Stichproben des AvD haben ergeben, dass die alten Kindersitze zu günstigen Preisen angeboten werden. Der Club appelliert im Sinne der Verkehrssicherheit, ausschließlich die zukünftig zulässigen Sitze zu verwenden. Sie sind an roten Prüfsiegeln mit den Prüfnormen ECE 44/03 oder ECE 44/04 zu erkennen. Einige Hersteller geben nur eine Prüfnummer an. Diese lautet dann 03 oder 04. Die roten Prüfsiegel sind entweder am Autokindersitz angenäht oder als Aufkleber angebracht.

Der Automobilclub rät dazu, den neuen Kindersitz vor dem Kauf im Auto auszuprobieren, da nicht jedes Modell in jedes Fahrzeug passt. Entscheidend für die Wahl ist die Gewichtsangabe und nicht die Altersfreigabe.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.






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