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Bussgeld wegen Handy-Verstoss

Handy-Verstoss durch Telefonkartenmanipulation.

Ein Autofahrer, der während seien Autofahrt den Telefonhörer seines Autotelefons aufnimmt und dann die Telefonkarte hin und her schiebt, um das Autotelefon funktionsfähig zu machen, nutzt sein Autotelefon.

Ihm kann dafür ein Bußgeld auferlegt werden.

Oberlandesgericht Hamm, Az.: 2 Ss OWi 25/07


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