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Bußgelder für Gaffer

Wissen Sie was Sie als Gaffer zahlen müssen? Wer als erster an eine Unfallstelle kommt, muss Erste Hilfe leisten und die Polizei informieren.

Gaffer an einer Unfallstelle müssen mit Strafen rechnen, wenn sie die Rettungsarbeiten behindern. Nach Angaben des ADAC gibt es in Deutschland nach Unfällen immer mehr Behinderungen der Rettungskräfte. Ein Phänomen, das seit Jahren zunimmt. Es liegt zwar in der Natur des Menschen, dies belegt eine Studie der Universität Bochum aus dem Jahre 1998, dass die Neugier ihn unbewusst zwingt, bei einem Unfall seinen Wissensdurst über das Geschehene zu stillen, aber es ist kein Kavaliersdelikt, denn dadurch werden Menschenleben gefährdet.
Schon wer nur auf dem Pannenstreifen aus der Ferne zusieht und damit den Rettungsweg blockiert, muss mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen.
Wer die reinen Rettungsarbeiten behindert, muss sogar 40 Euro Buße berappen.
Je nach Schwere der Behinderung kann diese Strafe bis auf 5.000 Euro aufgestockt oder man kann sogar in Haft genommen werden.

Wer als erster an eine Unfallstelle kommt, muss Erste Hilfe leisten und die Polizei informieren. Wenn schon Rettungskräfte an Ort und Stelle sind, darf deren Arbeit in keinster Weise beeinträchtigt werden. Die Staus durch Gaffer auf der Gegenfahrbahn, die das Tempo reduzieren, um zu sehen, was passiert ist, sind da nur das kleinste, aber auch das ärgerlichste Übel, denn der nächste Auffahrunfall ist damit wieder programmiert. js/mid
Bildquelle: Christian Arndt – Feuerwehr


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