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Caravaning: Andere Länder, andere Verkehrsvorschriften

Nichtwissen schützt vor Strafen nicht und das kann mächtig ins Geld gehen.
Kennen Sie die Verkehrsvorschriften im Ausland? Für Gespanne aus Pkw und Wohnwagen gilt in Deutschland Tempo 80, in Frankreich dagegen sind 130 km/h erlaubt.

Sommerzeit ist Urlaubszeit ist Caravaningzeit. Nicht nur unsere niederländischen Nachbarn gehen jetzt zuhauf mit dem Wohnwagen am Haken auf die große Reise. Auch Deutsche sind auf diesem Gebiet zahlreich unterwegs. Nicht jeder macht sich mit den Bestimmungen vertraut, die den Caravan-Reisenden im Ausland erwarten. Der ADAC erinnert daran, dass Nichtwissen vor Strafen nicht schützt.
In Deutschland gilt Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit für Gespanne Pkw plus Caravan, Lastenanhänger oder Bootstrailer. Mit einer Ausnahmegenehmigung dürfen die Gespanne auch 100 km/h schnell sein. In anderen Ländern gelten teilweise andere Grenzen, in Frankreich etwa sind 130 km/h erlaubt. Sind Gespanne jedoch aus technischen Gründen auf 100 km/h Höchstgeschwindigkeit begrenzt, dürfen sie auch dort nur Tempo 100 fahren.
Mitunter gelten nur für bestimmte Reiseabschnitte besondere Bestimmungen. So für die A22 vom Brenner/Österreich bis Modena/Italien. Hier dürfen Gespanne nicht überholen. Die kleinen Zusatzschilder unter dem Lkw-Fahrverbot sind laut ADAC leicht zu übersehen. Dafür sind Verstöße sehr teurer und können zum Entzug des Führerscheins führen.
Wohn- und Gepäckanhänger müssen haftpflichtversichert sein und versteuert werden. Sportanhänger dagegen sind nicht steuer- und versicherungspflichtig. Die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeugs übernimmt Schäden allerdings nur, wenn der Anhänger angekuppelt ist. Deshalb ist eine freiwillige Anhängerhaftpflichtversicherung ratsam.
Caravan-Neulingen rät der ADAC vor Antritt der Fahrt zu einem Fahrsicherheitstraining, bei dem auch richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt wird. kzr/mid Bildquelle: Dethleffs


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