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EG-Führerscheinrichtlinie

Europ?isches Parlament gibt gr?nes Licht f?r EG-F?hrerscheinrichtlinie
Nachdem am Donnerstag dem 14. Dezember 2006 das Europ?ische Parlament in Stra?burg gr?nes Licht gegeben hat, steht der 3. EG-F?hrerscheinrichtlinie nichts mehr im Wege. Die Richtlinie enth?lt insbesondere wirksamere Ma?nahmen zur Bek?mpfung des so genannten F?hrerscheintourismus.

Deutsche Beh?rden haben nun wieder eine effiziente Handhabe, um zu verhindern, dass Alkohol- oder Drogens?nder sich unter Umgehung deutschen Rechts F?hrerscheine im Ausland erschleichen, um weiter am Stra?enverkehr teilnehmen zu k?nnen, erkl?rte Bundesverkehrsminister Tiefensee. Nach einem Entzug der Fahrerlaubnis bekommen diese Personen k?nftig erst dann wieder ihren F?hrerschein zur?ck, wenn klar sei, dass sie kein Alkohol- oder Drogenproblem mehr haben.

Im Zeitraum Juli 2004 bis November 2006 erhielten deutsche Beh?rden von mehr als 5900 F?llen Kenntnis, in denen an Deutsche im europ?ischen Ausland ein F?hrerschein ausgegeben wurde, obwohl diese Personen in Deutschland ihren Hauptwohnsitz hatten. In der Mehrzahl der F?lle war diesen Personen in Deutschland der F?hrerschein aufgrund von Alkohol- oder Drogendelikten entzogen worden.

Daneben enth?lt die 3. EG-F?hrerscheinrichtlinie zum Beispiel die EU-weit verbindliche Einf?hrung des in Deutschland bereits ausgestellten Kartenf?hrerscheins mit einheitlichen Sicherheitsmerkmalen wie auch die Ausweitung des Mopedf?hrerscheins auf alle EU-Mitgliedstaaten. Die Reduzierung der derzeit existierenden 110 verschiedenen F?hrerscheinmodelle in der Europ?ischen Union wird zudem die Betrugsbek?mpfung und die wirksame Kontrolle der F?hrerscheine wesentlich erleichtern.

Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Ver?ffentlichung im Amtsblatt der Europ?ischen Gemeinschaft in Kraft. Anschlie?end beginnt die Phase ihrer Umsetzung ins nationale Recht.

Die Erneuerung der alten F?hrerscheine erfolgt erst nach einer ?bergangszeit von insgesamt 26 Jahren. Die G?ltigkeitsdauer der neuen Dokumente betr?gt in Deutschland 15 Jahre. Danach m?ssen sie wie etwa beim Personalausweis in ein neues Dokument umgetauscht werden. Gesundheitspr?fungen wird es in Deutschland auch in Zukunft nicht geben.

Quelle: www.auto-reporter.net


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